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   BFH, 09.12.1960 - VI 183/60   

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https://dejure.org/1960,10357
BFH, 09.12.1960 - VI 183/60 (https://dejure.org/1960,10357)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1960 - VI 183/60 (https://dejure.org/1960,10357)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1960 - VI 183/60 (https://dejure.org/1960,10357)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1961, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 11.05.1979 - VI R 37/76

    Kosten einer Flugreise in die USA zur Einäscherung eines verstorbenen Angehörigen

    Die Kosten für die Teilnahme an der Beerdigung eines in Übersee verstorbenen Bruders seien bereits dem Grunde nach nicht zwangsläufig, da ein Absehen von der Teilnahme in diesen Fällen angesichts der weiten Entfernung als verständlich und entschuldbar angesehen werde, so daß eine unvermeidbare Zwangslage nicht bestehe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 1960 VI 183/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 126).

    Im übrigen habe sich die Verkehrsauffassung hinsichtlich der räumlichen Entfernung seit dem Ergehen des BFH-Urteils VI 183/60 mit der Verbesserung des Luftverkehrs geändert.

    Im übrigen sei der Streitfall nicht mit der Entscheidung VI 183/60 vergleichbar, da dort Aufwendungen anläßlich der Teilnahme an einer Beerdigung streitig gewesen seien.

    Der BFH hat eine derartige sittliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Beerdigung des einzigen in Übersee verstorbenen Bruders verneint mit der Begründung, daß ein Fernbleiben von dem Begräbnis in einem solchen Fall allgemein als verständlich und entschuldbar angesehen werde und auf Grund der Entfernung eine sittliche Verpflichtung i. S. einer unvermeidlichen Zwangslage nicht angenommen werden könne (Urteil VI 183/60).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.1984 - 3 K 283/83
    Das sei bei der Beerdigung einer nahen Angehörigen in Übersee zu verneinen (Hinweise BFH-Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11 Januar 1977 IX L 102/75 EFG 1977, 541, BFH-Urteil, vom 3 Dezember 1960 VI 183/60 Der Betrieb 1961, 327 und vom 11 Mai 1979 VI R 37/76, BStBl II 1979, 558 [BFH 11.05.1979 - VI R 37/76] ).

    In dem amtlich nicht veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 1960 VI 183/60 (Der Betrieb 1961, 327) hatte der Bundesfinanzhof allerdings gemeint, die Kosten für die Teilnahme an der Beerdigung des in Übersee verstorbenen Bruders seien keine zwangsläufige außerordentliche Belastung.

  • BFH, 16.08.1967 - VI 170/65

    Vermögensrechtliche Behandlung von Aussteuern, die Eltern einer Tochter bei der

    Aufwendungen, die aus sittlichen Beweggründen erbracht werden, sind nur dann zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG, wenn der Steuerpflichtige sich den Aufwendungen "nicht entziehen kann" (vgl. BFH-Urteil VI 183/60 vom 9. Dezember 1960, StRK, § 33 Rechtsspruch 126).
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